Änderungen im PAG 2024
Die Bayerische Staatsregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung über Änderungen im Polizeiaufgabengesetz (PAG), Polizeiorganisationsgesetz (POG) und Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) beraten sowie die Einleitung der Verbandsanhörung beschlossen. Nach Abschluss der Verbandsanhörung wird sich das Kabinett erneut mit dem Gesetzentwurf befassen.
Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann geht es um eine Reihe von Anpassungen. „Ein Schwerpunkt ist die neue Rechtsgrundlage für unsere 'Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform' im PAG, kurz VeRA“, erläuterte Herrmann. Dazu kommt weiterer Änderungsbedarf unter anderem aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
„Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die Möglichkeiten der Polizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter stärken“, betonte der Innenminister. „Dabei sind uns der Grundrechtsschutz der Bürger, der Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sehr wichtig.“
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