Änderungen im PAG 2024

Der Bayerische Landtag hat am 25. April 2024 den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zu Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG), des Polizeiorganisationsgesetzes (POG) und des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) in Erster Lesung behandelt und in den federführenden Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport überwiesen.

Laut Bayerns Innenminister Joachim Herrmann beinhaltet der Gesetzentwurf eine Reihe von Anpassungen: „Schwerpunktmäßig geht es uns um die neue Rechtsgrundlage für die 'Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform' im PAG, kurz VeRA.“ Ziel ist es, die Möglichkeiten der Kriminalpolizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter zu stärken. „Dabei legen wir auf den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts großen Wert“, sicherte der Innenminister zu.